Sonthofener Feuerwehrordnung von 1755

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Sonthofens Feuerwehr-Ordnung vom Jahre 1755
Auszug aus dem Buch "Beiträge zur Sonthofer Geschichte", 1964, J. Fischer

(Zur Schreibweise: Damals hat man Worte noch so geschrieben wie sie ausgesprochen und gehört wurden.
Die einheitliche deutsche Rechtschreibung entstand erst im späten 19. Jahrhundert.

Feurordnung

In dem augsburgl. Marckht
Sonthofen Anno 1755 eingereicht

Würdt andurch allen Inwohnern, Bürgerin und Beysitzern diesen bedacht Marckht Sonthofen. Es wirdt einem Jeden, waß Standtgebühr ohne auß Nahm, alles Ernstes aufgetragen und befolchen all das Jenige waß immer zur Verhütung und abwendung besorgender Feuersgefahr und dar von ab hangenden schaden dienlich. Und er schriftlich sein mag: Zu beobachten, zu thun, Und zu lassen. Sonderheitlichen aber gegen wärthiger Verordnung in allen Stückhen, und nach Ihren Buchstäblichen Inhalt auff das genaueste Nach zu leben, und gleich wie die allgemeine Meinung Vornehmlich dahin gehet. Dann solches wirdt alle Jahr am St.Georgi auff dem Ratshauß Vorgelesen werden.

Anweisung dahin


Nr.1 
Zu der großen Feür Sprizen
Fuhrwerckh dahin

Herr Spitalmeister, Principal
Joseph Bosch, Schlosser
Johannes Socher, Schreiner

Handlanger:
Michl Aniser, Joseph Ueth, Hans Jörg Brutscher, Joseph Ettensperger, Joseph Pabst Kupferschm., Peter Waibl, Thaddäus Schraudolph, Benedikt Brackhenhoffer, Joseph Böhler, Peter Feuerstein, Paulus Auotor, Joseph Zehrhoffer, Melchior Wagner, Hans Jörg Lacher, Joseph Kres, Frans Joseph Steiner, Hans Michl Schmidt, Weiß­gerber, Thadeus Eberhardt, Constantinus Hartmann, Frans Joseph Krafft, Peter Merkh, Johann Georg Hörberger, Hans Michl Ketsch (?), Simbert Helmschroth
Summa 24 Mann. Diese sollen sich in dem Spital Bey der Feursprizen Einfindig machen.

Nr.
Zu der kleinen Feurspritzen
Fuhrwerckh dahin

Joseph Kögel, Principal
Joseph Steiner Schlosser,
Mathias Dornacher

Handlanger:
dahier Raymundus Kleiß, Ferdinand Ueth, Bartie Berkhtoldt, Antony Bebele. 
Summa 4 Mann. Diese sollen sich bey Bemelten Fuhrmann einfindig machen.

Nr.3 
Fuhrwerckh zu denen
Feurhackhen und Laitern

Mathias Stich, Hans Michael Kusteren (?), Franz Einsle, Engelbert Klein, Antonie Schwägerle, Xaverie Fischer, Bartl Kögel. Summa 7 Pferdt

Principal dahin Hans Jörg Weber, Zimmermstr.,
Joseph Lipp
Handlanger:
dahin Hans Michl Kintzl, Antoni Abbt, Joseph Schmidt, Joseph Zeller, Leopold Merckh, Hans Martin Hösle, Frans Joseph Schmid, Michl Schmid, Strumpfweber, Michael Wiestner, Crisant Zweng, Bartl Bölling, Joseph Krafft Schmied, Antonie Zeller Haffner, Joseph Schwarz, Johannes Köberle, Johannes Bechteler, Baltus Hirschböckh, Johannes Rehu (?), Johannes Baur, Johannes Walser.
Summa 20 Mann. Diese sollen sich bey dem Rathauß einfindig machen. 

Nr.4
Die Feur Kibel zu beobaohten und
zum wasser Bieten an zu ordnen

Johannes Kleiß Ferber, Joseph Baur, Christian Rockherzer (?), Johannes Fischer, Anton Brutscher, Anton Hascher, Franz Abbt, Johannes Kraekher, Anton Greidner, Cayetanus Hurter, Antra Soeher, Nagelsohm., Alex. Brutscher.
Fuhrwerckh dahin: Ignat. Kramer Knecht. 
Summa 13 Mann. Diese sollen sich bey dem Kornhaus einfindig maohen. Und die Kibel zur hand nehmen, und wiederumb fleißig dahin löschen.

Nr.5

Sollen auch die 4 Müller ihre angeschirte 4 Roß vor das Rathhauß in die Bereitschaft Stöllen.

 

Nr.6
4 Feur Reither bey der Kommenden
Feuerbrunst auff die Burgberger Straß

Ignati Klein mit seines Pferdt, auff die Hindelanger Straß
Hanß Caspar Hueber, auf die Immenstatterstraß
Sebastian Hascher, auf die Oberstdorffer Straß
Caspar Felix Beßler.
Wann im Marckht Sonthoffen sollte eine solche Noth auskommen, so sollen diese 4 Reither ein jeder auff seiner angeführten Straß aus hilf Ruffen widrigen fahls aber wan außwärtig eine Noth Vorkommen sollte, so sollen sie obligiert sein, Raport ein zu hollen Und der Obrigkeit anzeigen.

Nr.7
Ist auch zum anordnen.

Und Alles bey einer Brunst in einer geschicklichkeit zu stellen.
Der zur Verordnet.
Joseph Köberle
Caspar Brutscher,
Michael Kisel,
Louis Antzenhoffer,
Summa 4 Mann, Welchen Alle zur Feuers Brunst angeordnete Bürger fleissig, gehorsam sein.

Nr.8

Soll auch Keiner Dar von Lauffen, bis die Brunst ausgelöscht ist, und der Zeug allwo er darzur Verordnet ist an sein gehöriges Orth auff gehöbt ist. Die gebührende Straff wird von den Saumseeligen, dem hoch Löbl. Pflegambt überlassen.

Nr.9

Die ybrige Bürgerschaft soll sich mit anderen Kiblen oder groi Haokhsn fleißig einstöllen.
Man wirdt sy schon nach der Notwendigkeit anordnnen, wirdt auch einen Jeden schriftl. in das Hauß gegeben werden, was er thun und wo er sich soll einfindig machen.

Nr.10

Eß soll auch allen Jahr an dem Abendt Vor St.Magni Marckht die Feyrspritzen Probiert, und yber den Marckht vor das Rathauß Parat gestöllet werden.
Bey welchem Probieren, die schon angewiesener Handlanger fleissig erscheinen sollen, Soliche Feurspritzen aber sollte solche Nacht à Parte Verwahret, den abendt aber ab dem Magni Harckht selbsten, Von den Mehrge­dachten Handlangern an das gehörige orth gestöllt werden.

 

Frisch erneuert worden den 3.April 1767
Actum Schloß Fluchenstein den 3ten April 1767

Gegenwärtiger Feürordnung, welche zu mahlen nach der Vorgängigen l6ten März 1755 umschriben und ein ge­richtet worden, wird an mit von Pfleg- und Obrigkeits­wegen mit den aum Trag ratificiert und guthgehaissen daß solcher in vor Komlichen Noth- und Feürsfällen Von einem in den unter hocher Straff genau ist nach gelobet und für die Mindest wider red gehorsammet werden soll.

Sigl Schloß Fluchenstein den 3.April 1767 Hochfürstl. augsburgl. Landtammannenambt
alda Johann Georg Bürkh Hofrath und
Landtammann

(Eingesandt von Hermann Meggle, Sonthofen)

Alle Jahre am "Mangenmarkt" wurde die Feuerspritze zum Jochstraßenbrunnen" (ehem. b. d. Hindelanger Str.) geschoben, wo sie der "Principal" durch seine Handlanger probieren lassen mußte. Im Rathaus befanden sich 71 Feuerlöschkübel einschl. der 11 zur Pfarrkirche gehörigen. Da es damals noch keine Wasserschläuche gab, mußten die gefüllten Kübel von der Wasser­Schöpfstelle bis zur Brandstelle von Hand zu Hand in langer Kette gereicht werden. Als Alarmzeichen gab es verschiedene Glockenanschläge bei Bänden im Markte selbst mit der kleinsten Glocke auf dem Kirchturm und auf dem Rathaus; bei Brand in den Filialorten mit der zweitgrößten der Gemeindeglocke; brannte es auswärts, so schlug die dritte Glocke an.

Während des ganzen Winters musste für Brandfälle in den Brauereipfannen warmes Wasser bereitgehalten werden. Die Verständigung der Nachbarorte erfolgte durch „Feuer-Reiter“, die alljährlich ausgelost wurden.

Zwecks Verringerung der Feuersgefahr bestand für Neubauten die Vorschrift, wenigstens 30 Schritt Abstand vom Nachbarhaus zu halten. Als „Spritzenhaus“ diente der Spitalstadel. Da die früheren Häuser fast durchwegs Holzbauten waren, war die Brandgefahr in der damaligen Zeit viel größer (Dr. Dürrwanger).

Feuerwehr
Übung der Sonthofener Feuerwehr um 1890 am Marktbrunnen